Cyber Resilience Act (CRA)
EU-Verordnung 2024/2847 zur Cybersicherheit von Produkten.
Der Cyber Resilience Act ist die Verordnung (EU) 2024/2847. Sie gilt seit dem 10.12.2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — anders als eine Richtlinie braucht sie keine nationale Umsetzung, damit sie für Sie verbindlich wird.
Sie richtet sich an Hersteller, Einführer und Händler von Produkten mit digitalen Elementen und verlangt zweierlei: Das Produkt muss über seinen gesamten Unterstützungszeitraum sicher entwickelt, gepflegt und mit Updates versorgt werden, und der Hersteller muss aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb kurzer Fristen melden.
Zwei Stichtage sind entscheidend: Seit dem 11.09.2026 gelten die Meldepflichten (Art. 14), ab dem 11.12.2027 gilt die Verordnung vollständig — einschließlich Produktanforderungen, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.